Keine Zugangsbeschränkungen mehr

Mit der neuen Corona-Verordnung der Stadt Hamburg entfällt die 3G-Regel auch beim Sport in geschlossenen Räumen. Ihr benötigt ab dem 2. April für die Teilnahme an unseren Sportangeboten also keinen Nachweis mehr – weder einen aktuellen negativen Testnachweis noch einen Impf- oder Genesenennachweis. Das gilt für Sportangebote im Freien genauso wie für Sportangebote in der Halle oder anderen Innenräumen.

In geschlossenen Räumen gilt allerdings weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht. Das betrifft auch den Sport: In den Sporthallen muss die Maske im Eingangsbereich, dem Flur, den Umkleiden, Toiletten etc. weiter getragen werden. Bei der Sportausübung kann sie dann abgelegt werden.

Wir bitten euch, diese drei Regeln weiter zu beherzigen:

FFP2-Maskenpflicht beim Indoorsport
In Sporthallen und bei Sportangeboten in anderen geschlossenen Räumen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Während der Sportausübung kann die Maske abgelegt werden. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit. Bei Kindern zwischen 6 und 13 Jahren ist eine medizinische Maske ausreichend.

Kein Zutritt mit akuten Symptomen
Sowohl in den Sporthallen als auch auf Sportanlagen im Freien gilt: Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, dürfen nicht am Sportbetrieb teilnehmen. Bekannte Symptome sind u.a. Husten, Fieber, Schnupfen, eine Störung oder der Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns und akute Atemnot.

Achtet bitte auf die gängigen Hygieneregeln
Wir empfehlen beim Sport weiterhin Kontakt zu anderen so weit es geht zu vermeiden und insbesondere in engen Räumlichkeiten wie Umkleiden oder Toiletten auf Abstand zu anderen Personen zu achten. Nutzt so oft es geht die Möglichkeiten zum Lüften und denkt bitte an die gängigen Hygieneregeln. Danke!

Zurück