Aktuelle Änderungen 2G-Regel

Die neueste Corona-Verordnung der Stadt Hamburg bringt auch kleinere Veränderungen für den Sport mit sich. An der 2G-Regel in geschlossenen Räumen ändert sich grundsätzlich nichts, am 4. Dezember sind aber folgende Änderungen in Kraft getreten:

  • 2G ab 16 Jahren: Die 2G-Altersgrenze bei den Kindern und Jugendlichen wurde auf 16 Jahre gesenkt. Das bedeutet, dass ab sofort auch alle 16- und 17-Jährigen nur noch an Sportangeboten in geschlossenen Räumen teilnehmen dürfen, wenn sie geimpft, genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Für alle unter 16 Jahren gilt weiterhin die Ausnahme von der 2G-Regel.
  • Maskenpflicht in Innenräumen: Auch unter 2G-Bedingungen gilt ab sofort wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen. Bedeutet für das Training in der Halle: Beim Betreten und Verlassen, im Vorraum, den Fluren, Umkleiden und Toiletten bitte eine medizinische Maske aufsetzen. In der Halle kann sie dann für das Training abgenommen werden.

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