2G-Regel ab Samstag

Der Hamburger Senat hat am Dienstag beschlossen, dass ab dem 20. November aus der bisherigen 2G-Option eine verbindliche 2G-Regelung wird, die beim Sport in geschlossenen Räumen zwingend anzuwenden ist. Das bedeutet, dass ab Samstag in allen unseren Sportangeboten, die in der Halle oder anderen Innenräumen stattfinden, nur noch vollständig geimpfte sowie genesene Personen Zugang haben!

Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren besteht weiterhin eine Ausnahme. Sie können auch ungeimpft an allen Sportangeboten teilnehmen. Für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, besteht ebenfalls eine Ausnahme. Sie dürfen auch weiter an unseren Angeboten teilnehmen, benötigen allerdings neben einem gültigen ärztlichen Attest auch einen aktuellen negativen Corona-Testnachweis.

Alle Sportangebote im Freien sind von der 2G-Regel nicht betroffen. In unserem Sportstudio “FitHus” gilt die 2G-Regelung bereits seit Anfang November.

Weitere Details zu den neuen Vorgaben teilen wir euch mit, sobald die aktualisierte Eindämmungsverordnung vorliegt.

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